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    Seit 2003 lehren wir Schwimmen. Unsere Markenzeichen sind Freundlichkeit, Vertrauen und Integration.
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AGB - So funktioniert's

Wir führen Kurse und Clubs durch.

Kurse haben ein festgelegtes Anfangs- und Enddatum und eine begrenzte Stundenanzahl.

Clubs haben ein festes Anfangsdatum; die Mitgliedschaft läuft automatisch weiter und endet erst mit der eigenmächtigen Kündigung (schriftlich oder per E-Mail). Die Frist beträgt einen Monat zum Monatsende.

AGB - Club

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Clubmitgliedschaft kann schriftlich, telefonisch oder über unsere Internetseite erfolgen und ist verbindlich. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail.

Eine Woche vor Monatsbeginn erhalten Sie eine Erinnerungsmail über die nächsten acht Termine. Dies dient lediglich der Übersicht der nahen Zukunft. Ohne fristgemäße Kündigung läuft die Teilnahme darüber hinaus automatisch weiter.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie bzw. Ihr Kind sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie bitte mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte mit, wenn körperliche Einschränkungen bestehen. Ein ärztliches Attest wird nicht vorgeschrieben.

Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben. Die Vormerkung auf einer Warteliste ist möglich. 

 

 

2. Zahlungsbedingungen

Der feste Monatsbeitrag wird zum Ersten des Monats vom Kunden auf folgendes Konto überwiesen.

Karina Woike & Christoph Elze
Bankverbindung: Deutsche Bank
BIC DEUTDEDBHAM
IBAN DE97 2007 0024 0160 6771 00
Verwendungszweck: Name Teilnehmer, Teilnehmer ID, Club ID

Ein Nichterscheinen zur Schwimmstunde entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Ist die Bezahlung bis zur dritten Schwimmstunde nicht erfolgt, muss ihr Kind vom Schwimmclub ausgeschlossen werden. Der Ausschluss entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 5 Euro fällig. Ab der zweiten Mahnung übergeben wir die Angelegenheit dem Inkassobüro Süderelbe.

Wir garantieren durchschnittlich vier durchgeführte Termine pro Monat. (siehe Punkt 5 – Stundenausfall durch SWYM – Die Schwimmschule)

 

2.1 Beitragstabelle

 

 

 

Basisgebühr (inkl. MwSt.)

...

Kleinkinderschwimmen

75 Euro

...

Kinderschwimmen

79 Euro

...

Erwachsenenschwimmen

89 Euro

---

 

3. Vertragskündigung

Können Sie bzw. Ihr Kind am Schwimmclub nicht teilnehmen, teilen Sie es uns schnellstmöglich mit, sodass ein anderes Kind die Möglichkeit hat, die Schwimmstunde zu besuchen.

Eine Kündigung von Seiten des Kursteilnehmers hat in jedem Fall in schriftlicher Form (Mail, Fax oder Post) zu erfolgen.

Eine Kündigung ist spätestens 30 Tage im Voraus zu Monatsende möglich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Kündigung. Bei nicht erfolgter Kündigung läuft der Vertrag sowie die Beitragszahlung automatisch weiter.

 

4. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers

SWYM - Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten. Die Verhinderung des Teilnehmers durch Krankheit oä. muss nicht mitgeteilt werden.

Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Clubbeitrages

 

5. Stundenausfall durch SWYM - Die Schwimmschule

Wir garantieren durchschnittlich vier durchgeführte Termine pro Monat. Monate mit fünf Terminen dienen somit als Kompensation für etwaige Ausfälle. Das Stundenmittel wird über einen Zeitraum von sechs Monaten betrachtet. Bei großen Verwerfungen wird der Beitrag angepasst.

 

6. Rücktritt seitens SWYM - Die Schwimmschule

SWYM - Die Schwimmschule behält sich vor, bei Ausfall durch Krankheit, Badschließung, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse den Schwimmclub zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche gegen SWYM - Die Schwimmschule sind ausgeschlossen.

 

7. Versicherungsschutz und Haftung

Für die Schwimmkursteilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurs und beginnt bzw. endet mit der Übergabe der Kinder an den/die Schwimmlehrer bzw. die Eltern.

Vor und nach Ende der Kursstunde haftet SWYM - Die Schwimmschule nicht für entstandene Schäden im Bad- bzw. Umkleidebereich.

Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen/Geld bzw. für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder entstanden sind, ist SWYM - Die Schwimmschule ebenfalls nicht haftbar zu machen.

Für mutwillig angerichtete Schäden und andere Sachschäden an Einrichtungsgegenständen, Anlagen und Geräten haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder!

Begleiter der Teilnehmenden, die sich während der Veranstaltung von SWYM - Die Schwimmschule in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.

 

8. Verhalten im Bad und Kursablauf

Wir bitten alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter, sich pünktlich im Bad einzufinden und zu Kursstart zum Treffpunkt zu kommen. 

Alle Kinder tragen in den Schwimmkursen Baumwollsöckchen. Diese verhindern das Ausrutschen auf nassen Fliesen.

Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen.

Die Eltern sorgen dafür, dass alle Kinder vom Schwimmlehrer zum Unterricht am Treffpunkt abgeholt werden.

Alle Kursteilnehmer und deren Begleiter haben den Anweisungen der/s Schwimmlehrerin/es und der weisungsberechtigten Personen des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.

Das Betreten des Bewegungsbades ist nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet.

Während der Zeit im Bewegungsbad/Hallenbad gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnungen, an die sich alle Teilnehmer und Begleiter zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden nicht an die Vorgaben halten, behält sich SWYM - die Schwimmschule den Ausschluss ohne Erstattung der Kosten vor.

In allen Räumen des Schwimmbadbereiches ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.

 

9 Gerichtsstand

Hat der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Schwimmschule der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.

 

AGB - Kurse

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, telefonisch oder über unsere Internetseite erfolgen und ist verbindlich. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie bzw. dass Ihr Kind sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie bitte mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte mit, wenn körperliche Einschränkungen bestehen. Ein ärztliches Attest wird nicht vorgeschrieben.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge vergeben.

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt immer vor Kursbeginn per Überweisung auf das angegebene Konto.

Ist die Bezahlung bis zur dritten Übungsstunde nicht erfolgt, muss ihr Kind vom Schwimmkurs ausgeschlossen werden. Sie erhalten dann eine Rechnung der Kursgebühr.

Bei kurzfristiger Anmeldung zu einem Kurs ist die Kursgebühr spätestens zur ersten Kursstunde zu entrichten. Eine Barzahlung zu Beginn der ersten Stunde ist in diesem Fall möglich.

Ein Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.Bei Zahlungsverzug ist für jede weitere Mahnung ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 5 Euro fällig.

Ab der zweiten Mahnung übergeben wir die Angelegenheit einem Inkassobüro.

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden MwSt.

 

3. Vertragskündigung

Können Sie bzw. Ihr Kind am Schwimmkurs nicht teilnehmen, teilen Sie es uns schnellstmöglich mit, sodass ein anderes Kind die Möglichkeit hat, einen Schwimmkurs zu besuchen.

Ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kursteilnehmers hat in schriftlicher Form (Mail, Fax oder Post) zu erfolgen.

Bei schriftlicher Vertragskündigung bis zu sieben Tage vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr abzüglich 10 Euro  Bearbeitungsgebühr zurückerstattet (Umbuchungen und Kursverschiebungen sind davon ausgenommen).

Bei Vertragskündigung bis zu zwei Tagen vor Kursbeginn wird 50 % der Kursgebühr fällig. Danach ist auf jeden Fall die volle Kursgebühr für einen fest gebuchten Kursplatz fällig und muss gezahlt werden.

 

4. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers

SWYM - Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten.

Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

 

5. Kursausfall durch SWYM - Die Schwimmschule

Bei Kursausfall (durch Krankheit, technische Defekte oder nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem anderen zumutbaren Zeitpunkt nachgeholt. Dies garantiert nicht, dass alle Gegebenheiten des Ursprungskurses beibehalten werden (Trainer, Ort, Zeit usw.).

 

6. Rücktritt seitens SWYM - Die Schwimmschule

SWYM - Die Schwimmschule behält sich vor, bei Ausfall durch Krankheit, Badschließung, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse den Kursstart zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet. Ansprüche gegen SWYM - Die Schwimmschule sind ausgeschlossen.

 

7. Versicherungsschutz und Haftung

Für die Schwimmkursteilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurs und beginnt bzw. endet mit der Übergabe der Kinder an den/die Schwimmlehrer bzw. die Eltern.

Vor und nach Ende der Kursstunde haftet SWYM - Die Schwimmschule nicht für entstandene Schäden im Bad- bzw. Umkleidebereich.

Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen/Geld bzw. für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder entstanden sind, ist SWYM - Die Schwimmschule ebenfalls nicht haftbar zu machen.

Für mutwillig angerichtete Schäden und andere Sachschäden an Einrichtungsgegenständen, Anlagen und Geräten haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder!

Begleiter der Teilnehmenden, die sich während der Veranstaltung von SWYM - Die Schwimmschule in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.

 

8. Verhalten im Bad und Kursablauf

Wir bitten alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter, sich pünktlich im Bad einzufinden und zu Kursstart zum Treffpunkt zu kommen. 

Alle Kinder tragen in den Schwimmkursen Baumwollsöckchen. Diese verhindern das Ausrutschen auf nassen Fliesen.

Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen.

Die Eltern sorgen dafür, dass alle Kinder vom Schwimmlehrer zum Unterricht am Treffpunkt abgeholt werden.

Alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter haben den Anweisungen der/s Schwimmlehrerin/es und der weisungsberechtigten Personen des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.

Das betreten des Bewegungsbades ist nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet.

Während der Zeit im Bewegungsbad/Hallenbad gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnungen, an die sich alle Teilnehmer und Begleiter zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden nicht an die Vorgaben halten, behält sich SWYM - die Schwimmschule den Ausschluss ohne Erstattung der Kosten vor.

In allen Räumen des Schwimmbadbereiches ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.

 

9 Gerichtsstand

Hat der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Schwimmschule der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.